Übersetzung mit begläubigung des gerichtdolmetschers
Die Übersetzung mit Begläubigung des Gerichtdolmetschers bezieht sich auf Übersetzungen mit Rechtskräftigkeit. Ihre Übereinstimmung mit dem Original wird mit der Begläubigung des Gerichtdolmetschers für die jeweilige Sprache bestätigt.
Jene Übersetzungen die der Gerichtdolmetscher begläubigt, sind Übersetzungen persönlicher Dokumente (Geburts- und Heiratsurkunden, Diplomen, Notendurchschnitt, Bestätigungen, Aufenthaltserlaubnisse, Bankauszüge usw.), Übersetzungen rechtlicher und gerichtlicher Dokumente (Zusammenarbeitsverträge, Klagen, Entschließungen, Entscheidungen, Urkunden, Regulierungen), Übersetzungen der Dokumente der Handelsgesellschaften (Auszüge aus dem Gerichtsregister, Finanzberichte, Revisionsberichte, Handels- und Verkaufsverträge usw.), Übersetzungen der medizinischen Befunde und andere medizinische Urkunden, andere fachmännische Texte, Zertifikate, Entscheidungen usw.
Der Gerichtsdolmetscher ist die einzige Person, die eine begläubigte Übersetzung eines Dokumentes aushändigen kann, und für die er haftet, dass sie mit dem Original völlig übereinstimmt. Deshalb ist es nötig, für das Übersetzen solcher Dokumente das Original oder eine begläubigte Kopie zu haben. Die Dienstleistung des Gerichtdolmetschers beinhalten das Übersetzen und die Begläubigung der Übersetzung mit dem Stempel des Gerichtsdolmetschers.
Die Übernahme der Dokumente und ihre Ausstellung wird an der Adresse in der Rubrik „Kontakt“ von 9 bis 17 Uhr durchgeführt. Falls Sie nicht in der Möglichkeit sind, in der genannten Zeit zu kommen, können die Dokumente auch nach 17 Uhr übernommen werden, aber Sie müssten sich dafür erst telefonisch anmelden. Wenn Sie nicht aus Zagreb kommen, und es für Sie kompliziert ist, persönlich die Übersetzung zu übernehmen, kann diese, auf Anfrage, auch per Post auf ihre Adresse geschickt werden.
